Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Fachschule
FSO§ 56 Berufsbezeichnung
Stand: 27.08.2026
Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Gestalterin für Kommunikationsdesign (Bachelor Professional in Gestaltung)“ oder „Staatlich geprüfter Gestalter für Kommunikationsdesign (Bachelor Professional in Gestaltung)“.