Hat eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter einen Wahlschein erhalten, wird im Wählerverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe „Wahlschein“ oder „W“ eingetragen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Hat eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter einen Wahlschein erhalten, wird im Wählerverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe „Wahlschein“ oder „W“ eingetragen.