Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Berufsschule

BSO

§ 11 Klassenbildung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/sn-19923--2023/11#abs-1 (1) Der Unterricht im Berufsvorbereitungsjahr, im Berufsgrundbildungsjahr und in den anerkannten Ausbildungsberufen erfolgt in Klassen oder Fachklassen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/sn-19923--2023/11#abs-2 (2) Fachklassen können gebildet werden für

1. Berufsbereiche,

2. anerkannte Ausbildungsberufe oder

3. Fachrichtungen und Schwerpunkte der anerkannten Ausbildungsberufe.

§ 10 § 12