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§ 11 BSO (Sachsen) — Klassenbildung

Schulordnung Berufsschule

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Unterricht im Berufsvorbereitungsjahr, im Berufsgrundbildungsjahr und in den anerkannten Ausbildungsberufen erfolgt in Klassen oder Fachklassen.

(2) Fachklassen können gebildet werden für

1. Berufsbereiche,

2. anerkannte Ausbildungsberufe oder

3. Fachrichtungen und Schwerpunkte der anerkannten Ausbildungsberufe.