Gesetze / Landesrecht Sachsen / Eingliederungsgesetz Görlitz/Hoyerswerda/Plauen

Eingliederungsgesetz Görlitz/Hoyerswerda/Plauen

§ 19 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die §§ 3, 5, 9, 10, 12 bis 15 und 17 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft. § 18 Abs. 1 Satz 2 und 3 tritt am 1. Januar 2004 außer Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 24. August 1998

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister des Innern

In Vertretung

Arnold Vaatz

Der Staatsminister

für Umwelt und Landesentwicklung

§ 18