Gesetze / Landesrecht Sachsen / Eingliederungsgesetz Görlitz/Hoyerswerda/Plauen
Eingliederungsgesetz Görlitz/Hoyerswerda/Plauen§ 19 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Die §§ 3, 5, 9, 10, 12 bis 15 und 17 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft. § 18 Abs. 1 Satz 2 und 3 tritt am 1. Januar 2004 außer Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 24. August 1998
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister des Innern
In Vertretung
Arnold Vaatz
Der Staatsminister
für Umwelt und Landesentwicklung