Gesetze / RL (EU) 2019/1937

RL (EU) 2019/1937

Art 1 Ziel

Stand: 02.10.2026

6 Entscheidungen

Ziel dieser Richtlinie ist eine bessere Durchsetzung des Unionsrechts und der Unionspolitik in bestimmten Bereichen durch die Festlegung gemeinsamer Mindeststandards, die ein hohes Schutzniveau für Personen sicherstellen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

→Art 2