Art 24 Zwangsvollstreckung
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-eu-2015-2436/24#abs-1 (1) Eine Marke kann Gegenstand von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-eu-2015-2436/24#abs-2 (2) Die Mitgliedstaaten sehen Verfahren für die Erfassung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in ihren Registern vor.