Gesetze / RL 97/67/EG

RL 97/67/EG

Art 1

Stand: 02.10.2026

Diese Richtlinie enthält gemeinsame Vorschriften für

— die Bedingungen für die Erbringung von Postdiensten;

— die Bereitstellung eines Universalpostdienstes in der Gemeinschaft;

— die Finanzierung von Universaldiensten unter Bedingungen, die die dauerhafte Bereitstellung solcher Dienste gewährleisten;

— die Tarifierungsgrundsätze und die Transparenz der Rechnungslegung für die Erbringung der Universaldienstleistungen;

— die Festlegung von Qualitätsnormen für die Erbringung der Universaldienstleistungen und die Schaffung eines Systems zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Normen;

— die Harmonisierung der technischen Normen;

— die Einrichtung unabhängiger Regulierungsbehörden in den Mitgliedstaaten.

→Art 2