Art 15
Stand: 02.10.2026
Für die Anwendung der Richtlinie 92/84/EWG und der Richtlinie 2008/118/EG ( 1 ) des Rates gelten Bezugnahmen auf „Wein“ gleichermaßen für die in diesem Abschnitt definierten anderen gegorenen Getränke.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 15 RL 92/83/EWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 30.04.2020 – C-184/19Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.