nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 15 RL 92/83/EWG

RL 92/83/EWG

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Anwendung der Richtlinie 92/84/EWG und der Richtlinie 2008/118/EG ( 1 ) des Rates gelten Bezugnahmen auf „Wein“ gleichermaßen für die in diesem Abschnitt definierten anderen gegorenen Getränke.