Art 13
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-86-653-ewg/13#abs-1 (1) Jede Partei kann von der anderen Partei eine von dieser unterzeichnete Urkunde verlangen, die den Inhalt des Vertrages einschließlich der Änderungen oder Ergänzungen wiedergibt. Dieser Anspruch kann nicht ausgeschlossen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-86-653-ewg/13#abs-2 (2) Absatz 1 hindert einen Mitgliedstaat nicht daran vorzuschreiben, daß ein Vertretungsvertrag nur in schriftlicher Form gültig ist.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu Art 13 RL 86/653/EWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 30.04.1998 – C-215/97Zitiert von 7
- EuGH, 25.10.2017 – C-645/16
- EuGH, 12.01.2017 – C-48/16
- EuGH, 06.03.2003 – C-485/01Zitiert von 1
- EuGH, 13.07.2000 – C-456/98Zitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.