Gesetze / RL 2014/25/EU · CELEX 02014L0025-20260101

Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG

110 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Öffentliche Auftraggeber
  4. Art 4 Auftraggeber
  5. Art 5 Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit
  6. Art 6 Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen
  7. Art 7 Gemeinsame Bestimmungen
  8. Art 8 Gas und Wärme
  9. Art 9 Elektrizität
  10. Art 10 Wasser
  11. Art 11 Verkehrsleistungen
  12. Art 12 Häfen und Flughäfen
  13. Art 13 Postdienste
  14. Art 14 Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen
  15. Art 15 Höhe der Schwellenwerte
  16. Art 16 Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts
  17. Art 17 Neufestsetzung der Schwellenwerte
  18. Art 18 Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge
  19. Art 19 Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe
  20. Art 20 Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe
  21. Art 21 Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge
  22. Art 22 Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
  23. Art 23 Von bestimmten Auftraggebern vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung
  24. Art 24 Verteidigung und Sicherheit
  25. Art 25 Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen
  26. Art 26 Vergabe von Aufträgen, die verschiedene Tätigkeiten und Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen
  27. Art 27 Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise ausgerichtet werden
  28. Art 28 Zwischen öffentlichen Auftraggebern vergebene Aufträge
  29. Art 29 Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen
  30. Art 30 Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an einen Auftraggeber, der an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist
  31. Art 31 Unterrichtung
  32. Art 32 Forschung und Entwicklung
  33. Art 33 Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge
  34. Art 34 Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten
  35. Art 35 Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 34
  36. Art 36 Grundsätze der Auftragsvergabe
  37. Art 37 Wirtschaftsteilnehmer
  38. Art 38 Vorbehaltene Aufträge
  39. Art 39 Vertraulichkeit
  40. Art 40 Vorschriften über die Kommunikation
  41. Art 41 Nomenklaturen
  42. Art 42 Interessenkonflikte
  43. Art 43 Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen
  44. Art 44 Wahl der Verfahren
  45. Art 45 Offenes Verfahren
  46. Art 46 Nichtoffenes Verfahren
  47. Art 47 Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
  48. Art 48 Wettbewerblicher Dialog
  49. Art 49 Innovationspartnerschaften
  50. Art 50 Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
  51. Art 51 Rahmenvereinbarungen
  52. Art 52 Dynamische Beschaffungssysteme
  53. Art 53 Elektronische Auktionen
  54. Art 54 Elektronische Kataloge
  55. Art 55 Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen
  56. Art 56 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe
  57. Art 57 Auftragsvergabe durch Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten
  58. Art 58 Vorherige Marktkonsultationen
  59. Art 59 Vorherige Einbeziehung von Bewerbern oder Bietern
  60. Art 60 Technische Spezifikationen
  61. Art 61 Gütezeichen
  62. Art 62 Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise
  63. Art 63 Bekanntgabe technischer Spezifikationen
  64. Art 64 Varianten
  65. Art 65 Unterteilung von Aufträgen in Lose
  66. Art 66 Fristsetzung
  67. Art 67 Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen
  68. Art 68 Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems
  69. Art 69 Auftragsbekanntmachungen
  70. Art 70 Vergabebekanntmachung
  71. Art 71 Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
  72. Art 72 Veröffentlichung auf nationaler Ebene
  73. Art 73 Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen
  74. Art 74 Aufforderungen an die Bewerber
  75. Art 75 Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern
  76. Art 76 Allgemeine Grundsätze
  77. Art 77 Qualifizierungssystem
  78. Art 78 Eignungskriterien
  79. Art 79 Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen
  80. Art 80 In der Richtlinie 2014/24/EU festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien
  81. Art 81 Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement
  82. Art 82 Zuschlagskriterien
  83. Art 83 Lebenszykluskostenrechnung
  84. Art 84 Ungewöhnlich niedrige Angebote
  85. Art 85 Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen
  86. Art 86 Beziehungen zu Drittländern im Bereich der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge
  87. Art 87 Bedingungen für die Auftragsausführung
  88. Art 88 Vergabe von Unteraufträgen
  89. Art 89 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
  90. Art 90 Kündigung von Aufträgen
  91. Art 91 Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen
  92. Art 92 Veröffentlichung der Bekanntmachungen
  93. Art 93 Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen
  94. Art 94 Bestimmten Dienstleistungen vorbehaltene Aufträge
  95. Art 95 Anwendungsbereich
  96. Art 96 Bekanntmachungen
  97. Art 97 Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter
  98. Art 98 Entscheidungen des Preisgerichts
  99. Art 99 Durchsetzung
  100. Art 100 Vermerke über Vergabeverfahren
  101. Art 101 Nationale Berichterstattung und statistische Informationen
  102. Art 102 Verwaltungszusammenarbeit
  103. Art 103 Ausübung der Befugnisübertragung
  104. Art 104 Dringlichkeitsverfahren
  105. Art 105 Ausschussverfahren
  106. Art 106 Umsetzung und Übergangsbestimmungen
  107. Art 107 Aufhebung
  108. Art 108 Überprüfung
  109. Art 109 Inkrafttreten
  110. Art 110 Adressaten