Gesetze / RL 2014/25/EU · CELEX 02014L0025-20260101
Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG
110 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Öffentliche Auftraggeber
- Art 4 Auftraggeber
- Art 5 Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit
- Art 6 Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen
- Art 7 Gemeinsame Bestimmungen
- Art 8 Gas und Wärme
- Art 9 Elektrizität
- Art 10 Wasser
- Art 11 Verkehrsleistungen
- Art 12 Häfen und Flughäfen
- Art 13 Postdienste
- Art 14 Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen
- Art 15 Höhe der Schwellenwerte
- Art 16 Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts
- Art 17 Neufestsetzung der Schwellenwerte
- Art 18 Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge
- Art 19 Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe
- Art 20 Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe
- Art 21 Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge
- Art 22 Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
- Art 23 Von bestimmten Auftraggebern vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung
- Art 24 Verteidigung und Sicherheit
- Art 25 Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen
- Art 26 Vergabe von Aufträgen, die verschiedene Tätigkeiten und Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen
- Art 27 Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise ausgerichtet werden
- Art 28 Zwischen öffentlichen Auftraggebern vergebene Aufträge
- Art 29 Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen
- Art 30 Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an einen Auftraggeber, der an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist
- Art 31 Unterrichtung
- Art 32 Forschung und Entwicklung
- Art 33 Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge
- Art 34 Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten
- Art 35 Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 34
- Art 36 Grundsätze der Auftragsvergabe
- Art 37 Wirtschaftsteilnehmer
- Art 38 Vorbehaltene Aufträge
- Art 39 Vertraulichkeit
- Art 40 Vorschriften über die Kommunikation
- Art 41 Nomenklaturen
- Art 42 Interessenkonflikte
- Art 43 Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen
- Art 44 Wahl der Verfahren
- Art 45 Offenes Verfahren
- Art 46 Nichtoffenes Verfahren
- Art 47 Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
- Art 48 Wettbewerblicher Dialog
- Art 49 Innovationspartnerschaften
- Art 50 Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
- Art 51 Rahmenvereinbarungen
- Art 52 Dynamische Beschaffungssysteme
- Art 53 Elektronische Auktionen
- Art 54 Elektronische Kataloge
- Art 55 Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen
- Art 56 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe
- Art 57 Auftragsvergabe durch Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten
- Art 58 Vorherige Marktkonsultationen
- Art 59 Vorherige Einbeziehung von Bewerbern oder Bietern
- Art 60 Technische Spezifikationen
- Art 61 Gütezeichen
- Art 62 Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise
- Art 63 Bekanntgabe technischer Spezifikationen
- Art 64 Varianten
- Art 65 Unterteilung von Aufträgen in Lose
- Art 66 Fristsetzung
- Art 67 Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen
- Art 68 Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems
- Art 69 Auftragsbekanntmachungen
- Art 70 Vergabebekanntmachung
- Art 71 Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
- Art 72 Veröffentlichung auf nationaler Ebene
- Art 73 Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen
- Art 74 Aufforderungen an die Bewerber
- Art 75 Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern
- Art 76 Allgemeine Grundsätze
- Art 77 Qualifizierungssystem
- Art 78 Eignungskriterien
- Art 79 Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen
- Art 80 In der Richtlinie 2014/24/EU festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien
- Art 81 Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement
- Art 82 Zuschlagskriterien
- Art 83 Lebenszykluskostenrechnung
- Art 84 Ungewöhnlich niedrige Angebote
- Art 85 Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen
- Art 86 Beziehungen zu Drittländern im Bereich der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge
- Art 87 Bedingungen für die Auftragsausführung
- Art 88 Vergabe von Unteraufträgen
- Art 89 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
- Art 90 Kündigung von Aufträgen
- Art 91 Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen
- Art 92 Veröffentlichung der Bekanntmachungen
- Art 93 Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen
- Art 94 Bestimmten Dienstleistungen vorbehaltene Aufträge
- Art 95 Anwendungsbereich
- Art 96 Bekanntmachungen
- Art 97 Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter
- Art 98 Entscheidungen des Preisgerichts
- Art 99 Durchsetzung
- Art 100 Vermerke über Vergabeverfahren
- Art 101 Nationale Berichterstattung und statistische Informationen
- Art 102 Verwaltungszusammenarbeit
- Art 103 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 104 Dringlichkeitsverfahren
- Art 105 Ausschussverfahren
- Art 106 Umsetzung und Übergangsbestimmungen
- Art 107 Aufhebung
- Art 108 Überprüfung
- Art 109 Inkrafttreten
- Art 110 Adressaten