Gesetze / RL 2014/25/EU

RL 2014/25/EU

Art 69 Auftragsbekanntmachungen

Stand: 02.10.2026

Auftragsbekanntmachungen können als Mittel für den Aufruf zum Wettbewerb für alle Verfahren verwendet werden. Sie müssen die Informationen nach Anhang XI enthalten und werden gemäß Artikel 71 veröffentlicht.

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