Gesetze / RL 2014/25/EU

RL 2014/25/EU

Art 91 Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Stand: 02.10.2026

Aufträge, die soziale oder andere in Anhang XVII aufgeführte besondere Dienstleistungen betreffen, werden im Einklang mit den Bestimmungen dieses Kapitels vergeben, sofern ihr Wert dem in Artikel 15 Buchstabe c angegebenen Schwellenwert entspricht oder diesen übersteigt.

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