Gesetze / RL 2009/48/EG RL 2009/48/EG Art 12 Freier Warenverkehr Stand: 02.10.2026 Die Mitgliedstaaten dürfen auf ihrem Hoheitsgebiet das Bereitstellen von Spielzeugen auf dem Markt nicht behindern, wenn sie dieser Richtlinie entsprechen.