Gesetze / RL 2009/48/EG

RL 2009/48/EG

Art 12 Freier Warenverkehr

Stand: 02.10.2026

Die Mitgliedstaaten dürfen auf ihrem Hoheitsgebiet das Bereitstellen von Spielzeugen auf dem Markt nicht behindern, wenn sie dieser Richtlinie entsprechen.

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