Die Mitgliedstaaten dürfen auf ihrem Hoheitsgebiet das Bereitstellen von Spielzeugen auf dem Markt nicht behindern, wenn sie dieser Richtlinie entsprechen.
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Die Mitgliedstaaten dürfen auf ihrem Hoheitsgebiet das Bereitstellen von Spielzeugen auf dem Markt nicht behindern, wenn sie dieser Richtlinie entsprechen.