Art 10 Sanktionen
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2008-104-eg/10#abs-1 (1) Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Richtlinie durch Leiharbeitsunternehmen oder durch entleihende Unternehmen sehen die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen vor. Sie sorgen insbesondere dafür, dass es geeignete Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren gibt, um die Erfüllung der sich aus der Richtlinie ergebenden Verpflichtungen durchsetzen zu können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2008-104-eg/10#abs-2 (2) Die Mitgliedstaaten legen die Sanktionen fest, die im Falle eines Verstoßes gegen die einzelstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie Anwendung finden, und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um deren Durchführung zu gewährleisten. Die Sanktionen müssen wirksam, angemessen und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Bestimmungen bis zum 5. Dezember 2011 mit. Die Mitgliedstaaten melden der Kommission rechtzeitig alle nachfolgenden Änderungen dieser Bestimmungen. Sie stellen insbesondere sicher, dass die Arbeitnehmer und/oder ihre Vertreter über angemessene Mittel zur Erfüllung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen verfügen.
Wird zitiert von 23 Entscheidungen zu Art 10 RL 2008/104/EG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 17.03.2022 – C-232/20Leiharbeit: Begriff der vorübergehenden Überlassung bei der Besetzung eines dauerhaften Arbeitsplatzes Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 46
- LAG Baden-Württemberg, 22.11.2012 – 11 Sa 84/12Zitiert von 6
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.04.2013 – 4 TaBV 2094/12Zitiert von 4
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 – 18 TaBV 2150/12, 18 TaBV 2192/12, 18 TaBV 2150/12, 18 TaBV 2192/12Zitiert von 1
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2013 – 9 TaBV 2112/12Zitiert von 3
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2013 – 9 TaBV 2113/12Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2024 – 26 Sa 1241/22Zitiert von 1
- EuGH, 09.09.2021 – C-232/20Zitiert von 1
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 – 2 Sa 689/14Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 10 RL 2008/104/EG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.