Art 15 Ausschuss
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2004-80-eg/15#abs-1 (1) Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2004-80-eg/15#abs-2 (2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 3 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2004-80-eg/15#abs-3 (3) Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.