Gesetze / RL 2004/38/EG

RL 2004/38/EG

Art 34 Verbreitung von Informationen

Stand: 02.10.2026

Die Mitgliedstaaten verbreiten die Informationen hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen in den von dieser Richtlinie erfassten Bereichen, insbesondere durch Sensibilisierungskampagnen über nationale und lokale Medien und andere Kommunikationsmittel.

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