Art 10 Außerkraftsetzung
Stand: 02.10.2026
Die Richtlinie 90/388/EWG einschließlich der in Anhang I Teil A aufgeführten Folgerichtlinien tritt zum 25. Juli 2003 außer Kraft. Die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die in Anhang I Teil B genannten Umsetzungsfristen bleiben hiervon unberührt.
Verweise auf die außer Kraft gesetzten Richtlinien sind als Verweise auf diese Richtlinie zu verstehen. Dabei ist die als Anhang II beigefügte Korrelationstabelle heranzuziehen.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art 10 RL 2002/77/EG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.