Rechtsprechung / Art 10 RL 2002/77/EG
Entscheidungen zu Art 10 RL 2002/77/EG
2 Entscheidungen · Außerkraftsetzung
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BVerwG, 13.12.2006 – 6 C 24.05
Beschluss
Leitsatz 1. Die Pflicht des § 43 Abs. 6 Satz 4 TKG 1996, den Verbindungsnetzbetreiber an den Kosten der Bereitstellung der Kosten des Teilnehmeranschlusses zu beteiligen, setzt voraus, dass diese Kosten nicht von den dafür von de…
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BVerwG, 13.12.2006 – 6 C 25.05
Beschluss
Leitsatz 1. Die Pflicht des § 43 Abs. 6 Satz 4 TKG 1996, den Verbindungsnetzbetreiber an den Kosten der Bereitstellung der Kosten des Teilnehmeranschlusses zu beteiligen, setzt voraus, dass diese Kosten nicht von den dafür von de…