Gesetze / RL 1999/94/EG

RL 1999/94/EG

Art 1

Stand: 02.10.2026

Zweck dieser Richtlinie ist sicherzustellen, daß die Verbraucher Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen, die in der Gemeinschaft zum Kauf oder Leasing angeboten werden, erhalten und so ihre Entscheidung in voller Sachkenntnis treffen können.

→Art 2