Gesetze / Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen RebflAnpflV 02/03 § 4 Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 02.09.2026. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.