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§ 4 RebflAnpflV 02/03

Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.09.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.