Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Sparkassengesetz
SpkG§ 9 Organe
Stand: 31.12.2024
Organe der Sparkasse sind
a) der Verwaltungsrat,
b) der Vorstand.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 9 SpkG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG NRW, 17.11.2020 – 15 A 3460/18Kein Auskunftsanspruch eines Ratsmitglieds gegen den Bürgermeister zu einer Sparkassenfusion Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- OLG Düsseldorf, 29.01.2015 – I-10 U 5/14
- LG Köln, 15.05.2009 – 28 O 307/09Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.