Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ordnungsbehördengesetz
OBG§ 35 (aufgehoben)
Für § 35 OBG liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 35 OBG →
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- OVG NRW, 31.01.2003 – 3 A 835/00Zitiert von 4
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