Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ordnungsbehördengesetz

OBG

§ 3 Aufbau

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/nw-27407--1980/3#abs-1 (1) Die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden nehmen die Gemeinden, die Aufgaben der Kreisordnungsbehörden die Kreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (§ 9) wahr; dies gilt auch für die ihnen als Sonderordnungsbehörden übertragenen Aufgaben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/nw-27407--1980/3#abs-2 (2) Landesordnungsbehörden sind die Bezirksregierungen.

§ 2 § 4