Gesetze / Medizinprodukte-Betreiberverordnung
MPBetreibV§ 1 Anwendungsbereich
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/mpbetreibv--1998/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt für das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten im Sinne des Medizinproduktegesetzes einschließlich der damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/mpbetreibv--1998/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/mpbetreibv--1998/1?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes sowie die Rechtsvorschriften, die aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes erlassen wurden, sowie Unfallverhütungsvorschriften bleiben unberührt.
Änderungsverlauf
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29.11.2018 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I 2034; 2021 I 5261)
BGBl. 2018 I S. 2034
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.