Gesetze / Medizinprodukte-Betreiberverordnung

MPBetreibV

§ 1 Anwendungsbereich

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/mpbetreibv--1998/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt für das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten im Sinne des Medizinproduktegesetzes einschließlich der damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/mpbetreibv--1998/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte

1.
zur klinischen Prüfung,
2.
zur Leistungsbewertungsprüfung oder
3.
die in ausschließlich eigener Verantwortung für persönliche Zwecke erworben und angewendet werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/mpbetreibv--1998/1?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes sowie die Rechtsvorschriften, die aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes erlassen wurden, sowie Unfallverhütungsvorschriften bleiben unberührt.

→§ 2