Gesetze / Ladesäulenverordnung LSV § 9 Anwendungsbestimmungen Bund Historische Fassung — Stand 29.06.2023 bis 01.01.2026. Zur aktuellen Fassung → Bis zum Ablauf des 30. Juni 2024 sind § 4 und § 8 Absatz 3 und 4 in der am 23. Juni 2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden.