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§ 9 LSV — Anwendungsbestimmungen

Ladesäulenverordnung

Historische Fassung: Stand 29.06.2023 bis 01.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Bis zum Ablauf des 30. Juni 2024 sind § 4 und § 8 Absatz 3 und 4 in der am 23. Juni 2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden.