Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
GDBNDVerfSchVDV§ 1 Studium
Der Diplomstudiengang „Gehobener nichttechnischer Dienst in den Nachrichtendiensten des Bundes“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Hochschule) ist
Änderungsverlauf
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22.07.2021 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2021 (BGBl. I 3562)
BGBl. 2021 I S. 3562
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