Gesetze / Freizügigkeitsgesetz/EU
FreizügG/EU§ 15 Übergangsregelung
Stand: 10.06.2019
Eine vor dem 28. August 2007 ausgestellte Aufenthaltserlaubnis-EU gilt als Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers fort.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 15 FreizügG/EU →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.10.2015 Ausfertigung
§ 15 geändert durch Artikel 14 Nr. 2 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I 1722)
BGBl. 2015 I S. 1722
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19.08.2007 Ausfertigung
§ 15 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I 1970)
BGBl. 2007 I S. 1970
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.