Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / elekt. Gesundheitsberuferegister-Gebührenordnung
eGBR-GebO§ 2 Verwaltungsgebühren
Stand: 26.08.2026
Das elektronische Gesundheitsberuferegister bei der Bezirksregierung Münster erhebt für die im anliegenden Gebührentarif (Anlage zu dieser Gebührenordnung) aufgeführten Amtshandlungen die dort genannten Verwaltungsgebühren. Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Verordnung.