Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / elekt. Gesundheitsberuferegister-Gebührenordnung
eGBR-GebO§ 1 Grundsatz
Stand: 26.08.2026
Das elektronische Gesundheitsberuferegister bei der Bezirksregierung Münster erhebt Verwaltungsgebühren in entsprechender Anwendung des Gebührengesetzes NRW in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich aus dieser Gebührenordnung nichts anderes ergibt.