Gesetze / Datentransparenzverordnung DaTraV § 1 Anwendungsbereich Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 10.07.2020. Zur aktuellen Fassung → Die Verordnung regelt das Nähere zur Wahrnehmung, Durchführung und Finanzierung der Aufgaben der Datentransparenz nach den §§ 303a bis 303e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.