Gesetze / SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Corona-ArbSchV § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund3 Fassungen Historische Fassung — Stand 07.02.2021 bis 16.03.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach der Verkündung in Kraft; sie tritt am 15. März 2021 außer Kraft.