Gesetze / SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Corona-ArbSchV§ 3 Betriebliche Hygienekonzepte
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/corona-arbschv--2021/3#abs-1 (1) Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 2 Absatz 1 und unter Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in einem Hygienekonzept die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen. Zur weiteren Orientierung über geeignete Maßnahmen nach Satz 1 können insbesondere die branchenbezogenen Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger herangezogen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/corona-arbschv--2021/3#abs-2 (2) Die Vorgaben des Absatzes 1 hat der Arbeitgeber insbesondere nach der Wiederaufnahme von betrieblichen Tätigkeiten nach der Aufhebung von infektionsschutzrechtlichen Untersagungen und Beschränkungen zu beachten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/corona-arbschv--2021/3#abs-3 (3) Das betriebliche Hygienekonzept ist in der Arbeitsstätte den Beschäftigten in geeigneter Weise zugänglich zu machen.