Gesetze / Landesrecht Bayern / eGBRStVtr
Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen
11 Normen · ausgefertigt 15.12.2020 · Änderungen
Gleichnamiges Gesetz in Sachsen: eGBRStVtr
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Präambel
- Art 1 Allgemeines
- Art 2 Aufgaben des elektronischen Gesundheitsberuferegisters
- Art 3 Zusammenarbeit mit bestätigenden Stellen
- Art 4 Finanzierung und Kosten
- Art 5 Haushalts- und Wirtschaftsführung
- Art 6 Organisation und Struktur des Länderbeirats
- Art 7 Aufgaben des Länderbeirats
- Art 8 Beschlussfassung des Länderbeirats
- Art 9 Organisation und Struktur des Fachbeirats
- Art 10 Beschlussfassung des Fachbeirats
- Art 11 Schlussvorschriften