Gesetze / Landesrecht Bayern / eGBRStVtr

Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

11 Normen · ausgefertigt 15.12.2020 · Änderungen

Gleichnamiges Gesetz in Sachsen: eGBRStVtr

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Präambel
  3. Art 1 Allgemeines
  4. Art 2 Aufgaben des elektronischen Gesundheitsberuferegisters
  5. Art 3 Zusammenarbeit mit bestätigenden Stellen
  6. Art 4 Finanzierung und Kosten
  7. Art 5 Haushalts- und Wirtschaftsführung
  8. Art 6 Organisation und Struktur des Länderbeirats
  9. Art 7 Aufgaben des Länderbeirats
  10. Art 8 Beschlussfassung des Länderbeirats
  11. Art 9 Organisation und Struktur des Fachbeirats
  12. Art 10 Beschlussfassung des Fachbeirats
  13. Art 11 Schlussvorschriften