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§ 23 FachV-LE/QE2+3 (Bayern) — Wiederholung des Zulassungsverfahrens

Verordnung für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Ländliche Entwicklung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bewerber und Bewerberinnen können höchstens zweimal am Zulassungsverfahren teilnehmen.