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§ 22 FachV-LE/QE2+3 (Bayern) — Bewertung, Ergebnis, Rangliste

Verordnung für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Ländliche Entwicklung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Zulassungsgespräch wird von den Mitgliedern der Auswahlkommission mit einer Punktskala von 1 bis 50 Punkten einzeln bewertet. Bei unterschiedlicher Punktzahl wird das Mittel gebildet.

(2) Das Zulassungsgespräch ist erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens die Hälfte der möglichen Punktzahl erreicht wurde.

(3) Auf Grund der Punktzahl wird für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Zulassungsverfahren eine Platzziffer festgelegt. Bewerber und Bewerberinnen mit gleicher Punktzahl erhalten die gleiche Platzziffer.

(4) Die Bewerber und Bewerberinnen erhalten über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens eine Bescheinigung, aus der die Platzziffer ersichtlich ist.