Gesetze / Landesrecht Bayern / Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
BSOArt 4.04 Verbotene Schallzeichen
Stand: 25.08.2026
Es ist verboten, andere als die in dieser Verordnung vorgesehenen Schallzeichen zu gebrauchen oder diese unter Umständen zu gebrauchen, für die sie nicht vorgeschrieben oder zugelassen sind.