Gesetze / Landesrecht Bayern / Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
BSOArt 13.18 Zulässige Maschinenleistung von Vergnügungsfahrzeugen
Stand: 25.08.2026
Die Gesamtleistung der Motoren von Vergnügungsfahrzeugen muß der Bauart des Fahrzeuges angemessen sein.