Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer/zur Binnenschifferin BinSchAusbV § 6 Ausbildungsplan Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Zur aktuellen Fassung → Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.