§ 6 BinSchAusbV — Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer/zur Binnenschifferin

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.