Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Lehramtsstudienverordnung

LSV

Anlage 1 (zu § 10 Absatz 1)

Stand: 01.09.2026

Brandenburg

Verteilung der Leistungspunkte auf die Studienbereiche im Studium für das Lehramt für die Primarstufe

Studienbereiche und Leistungspunkte (LP)

1. Fächer gemäß § 8 Absatz 1

mindestens 55 LP *)

einschließlich der jeweiligen Fachdidaktik

davon mindestens 11 LP *)

2. Bildungswissenschaften

mindestens 30 LP

einschließlich

inklusionspädagogische und -didaktische Grundlagen

davon mindestens 15 LP

3. Grundschulbildung

mindestens 90 LP

mit den Teilbereichen:

- Grundschulpädagogik und -didaktik

davon mindestens 35 LP

- fachwissenschaftliche und fachdidaktische Grundlagen für

den Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch und

Mathematik in der Schuleingangsphase

davon mindestens 35 LP

- fachliche und fachdidaktische Grundlagen für den Sachunterricht

und den Unterricht in den Fächern Kunst, Musik und Sport

davon mindestens 20 LP

4. Schulpraktikum im Masterstudium

mindestens 20 LP

5. Bachelor- und Masterarbeit insgesamt

mindestens 21 LP

6. variable Leistungspunkte

höchstens 29 LP

Insgesamt

300 LP

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