Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Lehramtsstudienverordnung
LSVAnlage 1 (zu § 10 Absatz 1)
Stand: 01.09.2026
Verteilung der Leistungspunkte auf die Studienbereiche im Studium für das Lehramt für die Primarstufe
Studienbereiche und Leistungspunkte (LP)
1. Fächer gemäß § 8 Absatz 1
mindestens 55 LP *)
einschließlich der jeweiligen Fachdidaktik
davon mindestens 11 LP *)
2. Bildungswissenschaften
mindestens 30 LP
einschließlich
inklusionspädagogische und -didaktische Grundlagen
davon mindestens 15 LP
3. Grundschulbildung
mindestens 90 LP
mit den Teilbereichen:
- Grundschulpädagogik und -didaktik
davon mindestens 35 LP
- fachwissenschaftliche und fachdidaktische Grundlagen für
den Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch und
Mathematik in der Schuleingangsphase
davon mindestens 35 LP
- fachliche und fachdidaktische Grundlagen für den Sachunterricht
und den Unterricht in den Fächern Kunst, Musik und Sport
davon mindestens 20 LP
4. Schulpraktikum im Masterstudium
mindestens 20 LP
5. Bachelor- und Masterarbeit insgesamt
mindestens 21 LP
6. variable Leistungspunkte
höchstens 29 LP
Insgesamt
300 LP