Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Lehramtsstudienverordnung
LSVAnlage 2 (zu § 10 Absatz 1)
Stand: 01.09.2026
Verteilung der Leistungspunkte auf die Studienbereiche im Studium für das Lehramt für die Primarstufe mit einer Schwerpunktbildung gemäß § 9
Studienbereiche und Leistungspunkte (LP)
1. Deutsch und Mathematik
mindestens 55 LP *)
einschließlich der jeweiligen Fachdidaktik
davon mindestens 11 LP *)
2. Bildungswissenschaften
mindestens 30 LP
einschließlich
Grundlagen der Grundschulpädagogik und -didaktik
davon mindestens 15 LP
3. Inklusionspädagogik
mindestens 90 LP
mit den Teilbereichen:
- allgemeine Inklusionspädagogik und -didaktik
davon mindestens 15 LP
- inklusionspädagogisch orientierte Studien in den Fachrichtungen
für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und
soziale Entwicklung
davon mindestens 75 LP
4. Schulpraktikum im Masterstudium
mindestens 20 LP
5. Bachelor- und Masterarbeit insgesamt
mindestens 21 LP
6. variable Leistungspunkte
höchstens 29 LP
Insgesamt
300 LP