Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Lehramtsstudienverordnung

LSV

Anlage 2 (zu § 10 Absatz 1)

Stand: 01.09.2026

Brandenburg

Verteilung der Leistungspunkte auf die Studienbereiche im Studium für das Lehramt für die Primarstufe mit einer Schwerpunktbildung gemäß § 9

Studienbereiche und Leistungspunkte (LP)

1. Deutsch und Mathematik

mindestens 55 LP *)

einschließlich der jeweiligen Fachdidaktik

davon mindestens 11 LP *)

2. Bildungswissenschaften

mindestens 30 LP

einschließlich

Grundlagen der Grundschulpädagogik und -didaktik

davon mindestens 15 LP

3. Inklusionspädagogik

mindestens 90 LP

mit den Teilbereichen:

- allgemeine Inklusionspädagogik und -didaktik

davon mindestens 15 LP

- inklusionspädagogisch orientierte Studien in den Fachrichtungen

für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und

soziale Entwicklung

davon mindestens 75 LP

4. Schulpraktikum im Masterstudium

mindestens 20 LP

5. Bachelor- und Masterarbeit insgesamt

mindestens 21 LP

6. variable Leistungspunkte

höchstens 29 LP

Insgesamt

300 LP

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