Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landesbeamtengesetz
LBG§ 136 Übergangsregelung zur dienstlichen Beurteilung
Stand: 30.07.2026
Bis zum Inkrafttreten von Rechtsverordnungen nach § 19 Absatz 5 oder 6 werden die dienstlichen Beurteilungen jeweils nach den bis zum Ablauf des 9. April 2024 geltenden Vorschriften erstellt.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 136 LBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2025 – 4 S 9/25Zitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2025 – 4 S 1/25Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.