Bis zum Inkrafttreten von Rechtsverordnungen nach § 19 Absatz 5 oder 6 werden die dienstlichen Beurteilungen jeweils nach den bis zum Ablauf des 9. April 2024 geltenden Vorschriften erstellt.
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Bis zum Inkrafttreten von Rechtsverordnungen nach § 19 Absatz 5 oder 6 werden die dienstlichen Beurteilungen jeweils nach den bis zum Ablauf des 9. April 2024 geltenden Vorschriften erstellt.