Gesetze / Landesrecht Brandenburg / HG 2013/2014 · GVBl.I/12, [Nr. 42]
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Haushaltsgesetz 2013/2014 - HG 2013/2014)
20 Normen · Ausgangsfassung vom 18.12.2012 · letzte Änderung 02.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Feststellung des Haushaltsplanes
- § 2 Kreditermächtigungen
- § 3 Bürgschaften und Rückbürgschaften
- § 4 Garantien und sonstige Gewährleistungen
- § 5 Grundsätze für neue Steuerungsinstrumente
- § 6 Neue Steuerungsinstrumente im Bereich des Landtages, Verfassungsgerichts und Landesrechnungshofes
- § 7 Besondere Regelungen für den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)
- § 8 Mehrausgaben, Komplementärmittel
- § 9 Sonderfinanzierungen
- § 10 Industrieansiedlungsverträge
- § 11 Besondere Regelungen für Zuwendungen
- § 12 Personalwirtschaftliche Regelungen
- § 13 Besondere Regelungen für Planstellen und Stellen
- § 14 Ausbringung zusätzlicher Leerstellen
- § 15 Vergabe leistungsbezogener Besoldungselemente an Beamte
- § 16 Verbilligte Veräußerung und Nutzungsüberlassung von Grundstücken
- § 17 Besondere Regelungen für geheim zu haltende Ausgaben
- § 18 Berichtspflichten gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages
- § 19 Weitergeltung von Vorschriften und Ermächtigungen
- § 20 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
- 02.08.2026 — 1 Norm geändert · § 20 neueste Änderung
-
Stand der amtlichen Fassung
25.11.2013 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. November 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 33])
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.