Gesetze / Landesrecht Brandenburg / HG 2000/2001 · GVBl.I/00, [Nr. 05] S.74
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2000 und 2001 (Haushaltsgesetz 2000/2001 - HG 2000/2001)
19 Normen · Ausgangsfassung vom 28.06.2000 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Feststellung des Haushaltsplanes
- § 2 Kreditermächtigungen
- § 3 Bürgschaften und Rückbürgschaften
- § 4 Garantien und sonstige Gewährleistungen
- § 5 Erprobung neuer Steuerungsinstrumente
- § 6 Mehrausgaben
- § 7 Deckungsfähigkeit
- § 8 Sonderfinanzierungen
- § 9 Sonderregelung für Industrieansiedlungsverträge
- § 10 Besondere Regelungen für Zuwendungen
- § 11 Personalwirtschaftliche Regelungen
- § 12 Besondere Regelungen für Planstellen und Stellen
- § 13 Ausbringung zusätzlicher Leerstellen
- § 14 Vergabe leistungsbezogener Bezahlungselemente an Landesbedienstete
- § 15 Verbilligte Veräußerung und Nutzungsüberlassung von Grundstücken
- § 16 Besondere Regelungen für geheimzuhaltende Ausgaben
- § 17 Berichtspflichten gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages
- § 18 Weitergeltung von Vorschriften und Ermächtigungen
- § 19 (In-Kraft-Treten)
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
24.09.2001 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. September 2001 (GVBl.I/01, [Nr. 12], S.142)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.