Gesetze / Landesrecht Brandenburg / HG 2000/2001 · GVBl.I/00, [Nr. 05] S.74

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2000 und 2001 (Haushaltsgesetz 2000/2001 - HG 2000/2001)

19 Normen · Ausgangsfassung vom 28.06.2000 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Feststellung des Haushaltsplanes
  2. § 2 Kreditermächtigungen
  3. § 3 Bürgschaften und Rückbürgschaften
  4. § 4 Garantien und sonstige Gewährleistungen
  5. § 5 Erprobung neuer Steuerungsinstrumente
  6. § 6 Mehrausgaben
  7. § 7 Deckungsfähigkeit
  8. § 8 Sonderfinanzierungen
  9. § 9 Sonderregelung für Industrieansiedlungsverträge
  10. § 10 Besondere Regelungen für Zuwendungen
  11. § 11 Personalwirtschaftliche Regelungen
  12. § 12 Besondere Regelungen für Planstellen und Stellen
  13. § 13 Ausbringung zusätzlicher Leerstellen
  14. § 14 Vergabe leistungsbezogener Bezahlungselemente an Landesbedienstete
  15. § 15 Verbilligte Veräußerung und Nutzungsüberlassung von Grundstücken
  16. § 16 Besondere Regelungen für geheimzuhaltende Ausgaben
  17. § 17 Berichtspflichten gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages
  18. § 18 Weitergeltung von Vorschriften und Ermächtigungen
  19. § 19 (In-Kraft-Treten)

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    24.09.2001 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. September 2001 (GVBl.I/01, [Nr. 12], S.142)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.